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Versicherungsnews

News-Archiv | Artikel vom 16.08.2017

Endlich Urlaub – auf sicher!

Sommerzeit ist Reisezeit. Zwei von drei Deutschen wollen dieses Jahr im Sommer Urlaub machen. Aber nicht immer wird der Traum von den schönsten Wochen des Jahres wahr. Ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit kann können schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Gut, wenn man dann nicht auch noch auf hohen Kosten sitzen bleibt.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und das auch nur im Rahmen der Kosten, die sie bei einer Behandlung in Deutschland zahlen müsste. Für andere beliebte Urlaubsziele wie USA, Australien oder Südafrika besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.

Nur wenn ein versichertes Mitglied nachweisen kann, dass es wegen einer Krankheit oder seines Alters keine private Auslandskrankenversicherung abschließen konnte, dürfen gesetzliche Krankenkassen bei privaten Auslandsreisen maximal sechs Wochen im Kalenderjahr Kosten außerhalb der EU und des EWR übernehmen. Die Ablehnung der privaten Krankenversicherung muss sogar vor Reiseantritt gegenüber der Kasse nachgewiesen werden.

Eine private Reisekrankenversicherung schützt vor zusätzlichen finanziellen Belastungen. Sie zahlt für Behandlungen, die im Ausland ungeplant erforderlich werden sowie für einen medizinisch begründeten Rücktransport in die Heimat. Allerdings kommt es auch hier wieder auf das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen an. So übernimmt ein guter Vertrag zum Beispiel den medizinisch sinnvollen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus in Wohnortnähe, ohne dass vorher eine Kostenzusage des Versicherers eingeholt werden muss.

Sogar für Privatversicherte kann sich der Abschluss einer RKV lohnen. Auf diese Weise bleibt ihr Anspruch auf Beitragserstattung für schadenfreie Jahre auch nach einer Behandlung im Ausland erhalten. Zugleich vermeiden sie den Abzug von vereinbarten Selbstbehalten. Außerdem zahlt eine zusätzliche RKV meist deutlich länger als die Krankenvollversicherung. Und noch ein Tipp: Der Vertrag sollte nicht nur einen Urlaub lang gelten sondern am besten gleich für ein ganzes Jahr, und das für beliebig viele Auslandsaufenthalte. Denn der nächste Urlaub kommt bestimmt.




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